Berlin – Das Berlin-Ticket S bleibt weiterhin zugänglich: Der Berliner Senat hat am Dienstag, dem 24. Juni 2025, beschlossen, dass auch über den 30. Juni hinaus Leistungsbescheide und Leistungsnachweise als Berechtigungsnachweis für das Sozialticket gelten. Damit soll die soziale Mobilität in der Hauptstadt bis auf Weiteres gesichert bleiben.
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung können Anspruchsberechtigte bis einschließlich 31. Januar 2026 weiterhin mit einem gültigen Leistungsbescheid einer Berliner Behörde oder einem entsprechenden Leistungsnachweis das Berlin-Ticket S nutzen. Dies gilt auch für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bereits ausgestellte VBB-Kundenkarten Berlin S behalten über den Stichtag hinaus bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit ihre Nachweisfunktion.
Digitale Lösung lässt weiter auf sich warten
Ursprünglich war geplant, das Verfahren zur Berechtigungsprüfung für das Berlin-Ticket S zu digitalisieren. Da eine solche Lösung jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen bislang nicht flächendeckend realisiert werden konnte, verlängert der Senat das bestehende Verfahren. Eine digitale, wirtschaftliche und bürgerfreundliche Alternative soll nun bis spätestens Ende des ersten Quartals 2026 umgesetzt werden.
Sollte die digitale Lösung bis dahin nicht für alle Rechtskreise bereitstehen, ist die Einführung eines vereinfachten, analogen Verfahrens ab dem 1. Februar 2026 vorgesehen.
Kiziltepe: Zugang zu Mobilität weiterhin sichern
Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe betonte die Bedeutung des Tickets für einkommensschwache Berlinerinnen und Berliner:
„Das Berlin-Ticket S bleibt erhalten: Wir ermöglichen weiterhin vielen Menschen mit wenig Geld einen bezahlbaren Zugang zu Bus und Bahn. Trotz der engen rechtlichen Grenzen setzen wir uns weiter für eine diskriminierungsfreie und digitale Lösung ein. Bis dahin halten wir an einem sozial verträglichen Zugang fest.“
Das Berlin-Ticket S bietet Berechtigten einen deutlich vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr im VBB-Gebiet und ist ein zentrales Instrument zur Sicherung gesellschaftlicher Teilhabe durch Mobilität.
Titelbild: © Redaktionszeit / C.B.