Berlin führt umfassendes Waffen- und Messerverbot im Nahverkehr ein

25. Juni 2025
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Berlin – Der Berliner Senat hat ein weitreichendes Waffen- und Messerverbot für den öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Auf Vorschlag von Innensenatorin Iris Spranger wurde am Dienstag eine entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet. Ziel sei es, die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen zu erhöhen und das Risiko bewaffneter Angriffe zu verringern.

Das neue Verbot gilt künftig berlinweit in sämtlichen U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie in den zugehörigen Bahnhofsgebäuden, auf Bahnsteigen und beidseitig geschlossenen Zugängen. Erfasst sind nicht nur Messer aller Art, sondern auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – selbst dann, wenn deren Besitz mit einem Kleinen Waffenschein erlaubt wäre.

„Wir schaffen damit ein deutliches Plus an Sicherheit für alle Fahrgäste. In öffentlichen Verkehrsmitteln kommen täglich hunderttausende Menschen auf engem Raum zusammen. Diese Räume müssen frei von Waffen sein“, erklärte Senatorin Spranger.

Die Polizei Berlin ist künftig befugt, verdachtsunabhängige Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr durchzuführen. Verstöße gegen die neue Verordnung können mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem dürfen mitgeführte Waffen oder Messer eingezogen werden.

Ausnahmen gelten unter anderem für Polizei-, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie für Gastronomiebetriebe und deren Kundschaft, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Mit dem Beschluss erweitert der Senat bestehende Waffenverbotszonen, wie sie bereits am Görlitzer Park, am Kottbusser Tor und am Leopoldplatz gelten. Die bisherige Verordnung vom 17. Dezember 2024 wird durch die neue Fassung ersetzt und künftig unter dem Titel „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern innerhalb bestimmter Gebiete“ geführt.

Der Senat setzt damit ein klares Zeichen gegen Gewalt im öffentlichen Raum – und folgt zugleich einer bundesgesetzlichen Möglichkeit nach § 42 Waffengesetz, solche Verbotszonen landesrechtlich auszuweiten.

Titelbild: © Redaktionszeit / C.B.

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