Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlungen für die kommenden Jahre vorgelegt: Ab 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde steigen, ein Jahr später – ab 1. Januar 2027 – auf 14,60 Euro. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro (Stand: 2025).
Wer profitiert besonders?
Von der Erhöhung profitieren nach Angaben der Bundesregierung Millionen Beschäftigte in Deutschland – vor allem Frauen, Minijobberinnen und Minijobber, Teilzeitkräfte und viele Beschäftigte in Ostdeutschland. Ziel des Mindestlohns ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor zu niedrigen Löhnen zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.
Wie kommt die Anpassung zustande?
Der Mindestlohn gilt seit 2015 und wird alle zwei Jahre überprüft. Grundlage der Entscheidung sind die Entwicklung der Tariflöhne und ein Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns. Die Bundesregierung muss die Empfehlung per Verordnung umsetzen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat bereits signalisiert, die vorgeschlagene Anpassung umzusetzen.
Mindestlohn und Minijobs
Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten ab 18 Jahren – unabhängig von Arbeitszeit oder Beschäftigungsart, also auch für Minijobs. Damit die wöchentliche Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss, steigt die Minijob-Grenze automatisch mit. Seit Januar 2025 liegt sie bei 556 Euro monatlich. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten dokumentieren und zwei Jahre aufbewahren.
Kontrolle und Strafen
Die Einhaltung des Mindestlohns überwacht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen:
- Bis zu 500.000 Euro Bußgeld bei Nichtzahlung des Mindestlohns
- Bis zu 30.000 Euro bei Verstößen gegen Dokumentationspflichten
Außerdem können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Ausnahmen und Branchenmindestlöhne
Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Ehrenamtliche, Selbstständige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Arbeitsaufnahme. In bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe oder der Gebäudereinigung gelten zudem höhere tariflich vereinbarte Mindestlöhne. Diese sind auch für ausländische Firmen bindend.
Fragen und Beschwerden
Die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums beantwortet Fragen und nimmt Hinweise auf Verstöße entgegen. Erreichbar montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter 030 60 28 00 28.
Mehr Infos: www.mindestlohn-kommission.de